Öffnen und Verschließen von Türen und Schlössern im Auftrag der Polizei

Anforderungsfrist:
Angebotsfrist: Die Unterlagen zu o.g. Verfahren sind ausschließlich über die Plattform „www.auftraege.bayern.de“ unter dem Titel „Öffnen und Verschließen von Türen und Schlössern im Auftrag der Polizei“ erhältlich.

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